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PSD2 - die neue Europäische Zahlungsdiensterichtlinie

Liebe/r bitiba Kunde/Kundin,

Wir möchten Sie über wichtige Änderungen bei Online Zahlungen informieren:

Eine neue EU-Richtlinie zur Regulierung von Zahlungsdiensten und Zahlungsdienstleistern tritt in der gesamten Europäischen Union (EU) und dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) im September 2019 in Kraft.

PSD2 im Überblick:

Die EU Richtlinie PSD2 (Abkürzung vom englischen Payment Service Directive) betrifft alle digitalen Zahlungsmethoden. Wie genau die neue Authentifizierung dargestellt wird, obliegt Ihrer Bank und kann nicht vom genutzten Online Shop beeinflusst werden.

Das Verfahren zielt darauf ab, Verbraucher noch besser bei der Nutzung von Online Bezahldiensten zu schützen und nachzuweisen, dass z.B. hinter der Zahlung mit einer Kreditkarte auch wirklich der Besitzer der Karte steckt. Für Sie als Kunde wird die Onlinezahlung also noch sicherer!

Gemäß der Richtlinie gibt es drei verschiedene Arten der Authentifizierung:

  1. Wissen, wie z.B. ein Passwort, die Antwort auf eine geheime Frage, ein PIN
  2. Besitz, wie z.B. Ihr Smartphone, Smartwatch, ein Token
  3. Inhärenz (Eigenschaft oder Verhalten), wie z.B. Ihr Fingerabdruck, Ihre Gesichtssignatur, oder ein Augenscan

Für jede Zahlung müssen zwei verschiedene, voneinander getrennte Arten zur Verifizierung der Identität genutzt werden.

Um dabei die Bequemlichkeit des Onlineeinkaufs weiterhin zu gewährleisten und für Sie als Kunde den erhöhten Verifizierungsaufwand gering zu halten, wurden ein paar Ausnahmen und Sonderregelungen vereinbart.

  • Bei Kleinbeträgen mit einem Einkaufswert unter 30€ muss vorerst keine verstärkte Authentifizierung vorgenommen werden
  • Wiederkehrende Zahlungen, wie z.B. der Monatsbeitrag für einen Online Dienst fallen nicht unter das PSD2 Verfahren.
  • Authentifizierung bzw. Whitelisting des Online-Händlers, d.h. der Online-Händler wird vom Kunden als vertrauenswürdig eingestuft. Dies funktioniert jedoch nur dann, wenn der Kartenherausgeber diese Option anbietet und mit der Händlerauswahl des Kunden einverstanden ist.

Für weitere Informationen zu den jeweiligen Verfahren und welches Verfahren Ihre Bank anbietet, kontaktieren Sie bitte Ihre Bank direkt.